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Illegale Migration nach Europa verhindern“

Resolution angenommen vom EVP-Kongress am 29. und 30. März 2017 in St. Julian‘s, Malta
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2015 haben über 1,3 Millionen Menschen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union Asyl beantragt, doppelt so viele wie 1992 auf dem Höhepunkt der Balkankrise (672.000 Anträge). FRONTEX – die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache – zufolge gelangten die meisten Asylbewerber mittels illegaler Grenzübertritte nach Europa. Um diesen unkontrollierten illegalen Migrationsstrom zu stoppen, ist gemeinschaftliches Handeln auf EU-Ebene dringend erforderlich.

Wenn wir das Schengener Abkommen wahren möchten, welches auch offene Grenzen und Freizügigkeit innerhalb der EU beinhaltet, müssen wir ein unabhängiges, wirkungsvolles System zum Schutz der Außengrenzen der EU und ein gemeinsames europäisches Asylsystem (GEAS) einrichten. Die Entscheidungsgewalt, wer nach Europa einreist, muss bei uns liegen und darf nicht Schleusern überlassen bleiben.

In den letzten Monaten wurden zahlreiche EU-Initiativen ins Leben gerufen. Diese Maßnahmen müssen zusammengeführt und vereinheitlicht werden. Parallel hierzu müssen einige bestehende Maßnahmen verschärft und effizienter umgesetzt werden. Der Bereitschaft aller EU-Mitgliedstaaten zur Einrichtung eines gemeinsamen europäischen Grenzschutzes zur Schließung illegaler Migrationsrouten, zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems und zur Förderung der Entwicklung von Drittländern zur Beseitigung der langfristigen Grundursachen illegaler Migration muss oberste politische Priorität eingeräumt werden.

Der gemeinsame gesamteuropäische Aktionsplan sollte die folgenden Maßnahmen beinhalten:

1. Illegale Migration verhindern

Europa steht in der Verantwortung, jene zu unterstützen, die Anspruch auf internationalen Schutz haben oder humanitärer Hilfe bedürfen. Allerdings sollte die EU Hilfe und Schutz vorrangig in den Krisenländern selbst und den Nachbarregionen leisten. Die Europäische Union sollte – in Übereinstimmung mit internationalem Recht – selbst entscheiden, wie viele und wer Anspruch auf Schutz innerhalb Europas haben . Unkontrollierte Zuwanderung nach Europa ist inakzeptabel, da sie nicht nur die Sicherheit der europäischen Bürger gefährdet, sondern auch das gesamte demokratische und soziale System, einschließlich der Rechtsstaatlichkeit.

2. Unsere Außengrenzen schützen

Die Entscheidung darüber, wer nach Europa einreist, darf nicht Schleusern überlassen bleiben. Auf Grundlage des Maßnahmenkatalogs der Europäischen Kommission zum Schutz der Außengrenzen der EU sowie zum Schutz des Schengen-Raums ohne die Errichtung innereuropäischer Grenzen soll gewährleistet werden, dass illegale Migrationsrouten, insbesondere im Mittelmeerraum, systematisch abgeriegelt werden, und zwar mittels einer Ausweitung des Mandats für FRONTEX und EUNAVFOR MED SOPHIA sowie darüber hinaus mit zusätzlichen Einsätzen und in Zusammenarbeit mit der NATO. Um das Auslaufen von Schiffen möglichst frühzeitig zu unterbinden, sollten gemeinsame Patrouillenfahrten von EU-Mitgliedstaaten und angrenzenden Ländern im Mittelmeerraum ausgebaut und weiter verbessert werden. Militärkräften der Mitgliedstaaten sollte es gestattet werden, unterstützend einzugreifen, um einen effektiven Schutz der Außengrenzen sicherstellen zu können. Alle hierfür erforderlichen rechtlichen Schritte sollten kurzfristig auf EU-Ebene verabschiedet werden. Wer illegal EU-Grenzen übertritt, sollte zu Asyl- und Migrationszentren in Drittländern zurückgeführt werden, die von EU und UNHCR gemeinsam betrieben werden. Die EU sollte jenen Herkunftsländern illegaler Migranten, die sich bei der Rückführung kooperativ zeigen, finanzielle und technische Unterstützung zuteil werden lassen, um die Schaffung von Arbeitsplätzen in diesen Ländern zu fördern.

3. Schaffung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems

Grundvoraussetzung für eine tragfähige europäische Lösung ist die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems.

In Drittländern sollen auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen mit den jeweiligen Ländern von EU und UNHCR geleitete Asyl- und Migrationszentren entstehen. In diesen Asyl- und Migrationszentren sollen die jeweiligen Asylverfahren nach europäischen Standards bearbeitet werden.

Gleichzeitig sollen Wiederansiedlungsprogramme dazu beitragen, asylberechtigte Flüchtlinge von den Asyl- und Migrationszentren gemäß festgelegten Kriterien in die EU-Mitgliedstaaten zu überführen. Hierbei sollten die speziellen Vorgaben für besonders schutzbedürftige Personen beachtet werden.

Abgelehnte Asylbewerber sollten auf der Grundlage entsprechender Übereinkommen unverzüglich von den Asyl- und Migrationszentren in ihre Herkunftsländer oder in sichere Drittländer rückgeführt werden. Zu diesem Zweck müssen EU-Rückführungsvereinbarungen mit allen relevanten Herkunftsländern geschlossen werden.


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