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Die Mehrwertsteuerlücke schließen

Resolution angenommen vom EVP-Kongress am 20. und 21. November 2019 in Zagreb, Kroatien
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Mit der Feststellung, dass:
  1. die Mehrwertsteuerlücke die Differenz zwischen den erwarteten und den tatsächlichen Mehrwertsteuereinnahmen zeigt und einer Schätzung der Einnahmeverluste aufgrund von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung entspricht;
  2. die Mehrwertsteuerlücke derzeit 137 Mrd. EUR beträgt, was einem Einnahmeverlust von 267 EUR pro Person in der gesamten EU entspricht;
  3. die geschätzten Unterschiede der Mitgliedstaaten in der Mehrwertsteuerlücke von unter 0,7 % in Luxemburg bis zu 35,5 % Prozent in Rumänien reichen;
  4. ein Anstieg der Mehrwertsteuerlücke in drei Mitgliedstaaten, nämlich Deutschland, Griechenland und Lettland, zu verzeichnen ist.
In der Erkenntnis, dass:
  1. die endemischen Fälle von „Karussellbetrug“, bei denen Händler die von ihren Kunden erhaltene Mehrwertsteuer nicht an die Steuerbehörden abführen, Kunden einen Vorsteuerabzug auf die gültigen Rechnungen beantragen, die sie für die von den Händler erbrachten Dienstleistungen haben, Waren gekauft und dann ohne Zahlung von Mehrwertsteuer weiterverkauft werden, weiter im Gange sind;
  2. die Richtlinie (EU) 2018/2057 versucht, gegen den Karussellbetrug vorzugehen, indem eine Abweichung von der Anwendung der allgemeinen Regeln des Mehrwertsteuersystems bereitgestellt wird, die „generelle Umkehrung der Steuerschuldnerschaft“;
  3. die Richtlinie am 30. Juni 2022 ausläuft;
  4. die Datenerhebung von zentraler Bedeutung für Bewältigung dieser Probleme auf lange Sicht ist;
  5. die Steuerbehörde des Vereinigten Königreichs (HM Revenue and Customs) die Initiative „Making Tax Digital“ (Digitalisierung der Steuern) für die Mehrwertsteuer eingeführt hat, durch die die Steuerpflichtigen im Vereinigten Königreich letztlich dazu gezwungen sind, zu einem vollständig digitalisierten Steuersystem zu wechseln.
Die EVP fordert dazu auf, dass:
  1. die Mitgliedstaaten weiterhin in die auf Technologie basierende Steuererhebung investieren und verpflichtend vorschreiben, dass sämtliche Mehrwertsteuererklärungen elektronisch eingereicht werden;
  2. die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten die Integration von Mehrwertsteuererklärungen in Kassen- und Verkaufssysteme von Unternehmen erleichtern, sodass Daten direkt in die Systeme der Behörden eingespeist werden;
  3. die Mitgliedstaaten einander in ihren nationalen Bemühungen zur Schließung der Mehrwertsteuerlücke unterstützen.


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